IPAF
Hebebühnenschulungen mit Trainer Noldi Lemmenmeier
Vorschriften über das Führen von Hubarbeitsbühnen, Auszug aus der SUVA-Doku zur Unfall-Prävention:
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Ausbildung:
Grundausbildung:
Grundsätzlich setzt das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung der jeweiligen Hubarbeitsbühnen-Kategorie voraus. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Instruktion:
Ist der Bediener mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.
Ausbildungsinstitutionen:
Grundausbildung:
Ausbildungskurse werden von anerkannten Schulungscentern, Gerätelieferanten und Vermietern durchgeführt.
Instruktion:
Die Instruktion für das jeweilige Gerät erfolgt in der Regel durch den Gerätelieferanten. Sie ist vom verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort sicherzustellen.
Ausbildungsnachweis:
Grundausbildung:
Als Nachweis für die erfolgte Ausbildung wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.
Instruktion:
Die Durchführung der Instruktion wird in einem Instruktionsnachweis dokumentiert.
Neu gilt ab 1.8.2021 in der Schweiz:
Wenn ein Kursteilnehmer alle 3 Module schult, 1b, 3a und 3b, dann wird die Kategorie 1a integriert, gilt als geschult und erscheint auch auf der Pal Card.
Weitere Informationen unter: