SCHULUNGEN

IPAF

Hebebühnenschulungen mit Trainer Noldi Lemmenmeier

 

DOKUMENTATION BÜHNENAUSBILDUNG

DOKUMENTATION BÜHNENAUSBILDUNG MIT E-LEARNING

Vorschriften über das Führen von Hubarbeitsbühnen, Auszug aus der SUVA-Doku zur Unfall-Prävention:

 

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

Erforderliche Ausbildung:

 

Grundausbildung:

Grundsätzlich setzt das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung der jeweiligen Hubarbeitsbühnen-Kategorie voraus. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Instruktion:

Ist der Bediener mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.

 

Ausbildungsinstitutionen:

 

Grundausbildung:

Ausbildungskurse werden von anerkannten Schulungscentern, Gerätelieferanten und Vermietern durchgeführt.

Instruktion:

Die Instruktion für das jeweilige Gerät erfolgt in der Regel durch den Gerätelieferanten. Sie ist vom verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort sicherzustellen.

 

Ausbildungsnachweis:

 

Grundausbildung:

Als Nachweis für die erfolgte Ausbildung wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.

Instruktion:

Die Durchführung der Instruktion wird in einem Instruktionsnachweis dokumentiert.

 

 

 

neue Vorschriften, Ausbildung bei LENOBAG AGNeu gilt ab 1.8.2021 in der Schweiz:

Wenn ein Kursteilnehmer alle 3 Module schult, 1b, 3a und 3b, dann wird die Kategorie 1a integriert, gilt als geschult und erscheint auch auf der Pal Card.

Weitere Informationen unter:

 

Ab Januar 2017 Hebebühnen Einweiser-Ausbildung bei LENOBAG AG